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VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN   Geltungsbereich Für alle Lieferungen und Leistungen gelten die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. Bestellungen Bestellungen können mündlich und schriftlich aufgegeben werden, sie sind bindend. Angebote Die von mir angegebenen Angebote sind hinsichtlich Aufpreis, Menge, Rabatten, Lieferfristen und Liefermöglichkeiten freibleibend. Alle Preise werden in EURO angegeben. Lieferung Es bleibt mir vorbehalten, die Lieferungen hinauszuschieben, die Bestellungen in Teilsendungen auszuliefern, ohne daß dem Auftraggeber ein Schadensersatzanspruch zusteht. Die Art der Lieferung ist freibleibend. Kommt der Auftraggeber mit der Abnahme in Verzug, steht es dem Auftragnehmer frei, anstelle der Vertragserfüllung vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Auftragnehmer ist dann berechtigt, anstelle des korrekt entstandenen Schadens 25% des Warenwertes, zuzüglich der entstandenen Kosten bei Anlieferung und der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu verlangen. Zahlung Zahlungen für Lieferungen und Leistungen erfolgen, falls nicht anders vereinbart, grundsätzlich in bar, oder gegen Vorauskasse. Bei Zahlungsverzug bin ich berechtigt, ab Verzugseintritt Verzugszinsen in einer Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Warenrücknahme Rückgabe und Umtausch von angelieferter Ware erfolgen nur auf  Vereinbarung. Die Ware muß sich in einwandfreiem Zustand befinden und die Verpackung muß unbeschädigt sein. Ich bin nicht zu einer Rücknahme und Umtausch verpflichtet, und kann deshalb 15% des Kaufpreises als Wiedereinlagerungskosten berechnen. Speziell, auf Kundenwunsch angefertigte Teile können nicht zurück genommen werden. Gewährleistung und Haftung Der Auftraggeber ist verpflichtet die Lieferungen und Leistungen unverzüglich zu untersuchen, Mängel sind sofort dem Auftraggeber anzuzeigen. Verletzt der Auftraggeber diese Pflicht, so erlischt die Gewährleistungspflicht des Auftraggebers. Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach Wahl des Auftragnehmers die Nachbesserung fehlerhafter Ware oder Ersatzlieferung. Hierfür ist eine angemessene Frist zu gewähren. Erst wenn Nachbesserung und Ersatzlieferung fehlgeschlagen sind, stehen dem Auftraggeber die weiteren gesetzlichen Gewährleistungsansprüche zu. Vorher und ohne Zustimmung des Auftraggebers  vorgenommene Veränderungen an Lieferungen und Leistungen schießen jeden Rechtsanspruch auf Mängelbeseitigung aus. Dem Auftraggeber muß die Gelegenheit zur Prüfung und Nachbesserung gegeben werden. Alle Gewährleistungsansprüche erlöschen bei Teilnahme an Motorsportveranstaltungen. Durch die Erhebung von Mängelrügen wird der Auftraggeber nicht von der fristgerechten Zahlung entbunden. Eigentumsvorbehalt Meine Lieferungen und Leistungen bleiben bis zur Zahlung sämtlicher Forderungen, auch wenn bereits Zahlungen auf bestimmte Waren oder Dienstleistungen erfolgen, mein Eigentum. Erfüllung der gesetzlichen Bestimmungen Änderungen und Umrüstungen von Fahrzeugen, die im öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, müssen in den Fahrzeugpapieren eingetragen werden. Die Verantwortung für diese Eintragungen übernimmt der Auftraggeber. Irgendwelche Ansprüche an den Auftragnehmer wegen Nichtgenehmigung von seitens des Rechtsträgers sind ausgeschlossen. Ansprüche des Auftraggebers oder Dritte aus Unfällen mit getunten Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr oder bei Motorsportveranstaltungen sind ausgeschlossen, es sei denn, solche Ansprüche die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Leistungsgesteigerte Fahrzeuge entsprechen einer höheren Versicherungsklasse, was vom Auftraggeber zu beachten ist. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort ist der Sitz der gewerblichen Niederlassung des Auftragnehmers. Die Vertragsbeziehungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für sämtliche sich ergebenden Streitigkeiten, einschließlich Scheck- und Wechselklagen, ist Pößneck.